Die Gründung

Noch heute prägen das Hamburger Stadtbild Wohnstifte, die in ihrer architektonischen Vielfalt Zeugnisse einer spezifischen Form der städtischen Sozialfürsorge darstellen. Die Tradition dieser Institionen reicht bis in das Mittelalter zurück, als sich die kirchliche Caritas mit ihren Gotteswohnungen auch der Obdachlosigkeit der Armen annahm.

Nachdem dann im 16. Jahrhundert durch Bürgermeister und Senatoren zahlreiche private Wohnstifte für ältere, alleinstehende Frauen eingerichtet worden waren, kam es seit der 2. Hälfte des 19. Jahrhunderts zu einem Stiftungsboom. Zu jener Zeit war die Hansestadt vom Wandel zu einer modernen Großstadt geprägt, zu dessen Begleiterscheinungen auch ein außerordentlicher Wohnungsmangel gehörte. Besonders alleinstehende, ältere Frauen hatten große Probleme, bei ständig steigenden Mieten bezahlbare kleine Wohnungen zu finden. Aber auch Familien der unteren Mittelschicht gerieten immer wieder in Zahlungsschwierigkeiten. Wohnungsnot stellt somit nicht nur ein Problem von aktueller tagespolitischer Brisanz dar, sondern hatte auch in der Vergangenheit immer wieder die soziale Lage weiter Bevölkerungsteile geprägt.

Mit den Neubauten der Wohnstiftungen versuchten seit dem letzten Jahrhundert hanseatische Kaufleute und deren Witwen Abhilfe zu leisten, indem sie kleine Wohnungen bauen ließen, die nach unterschiedlichen Kriterien mietfrei oder gegen äußerst geringe Kostenbeteiligung vergeben wurden. Übereinstimmend war jedoch die Forderung, dass die Bewohner nicht gänzlich verarmt sein sollten, sondern ihren Lebensunterhalt noch bestreiten konnten. Bis 1914 entstanden insgesamt hundert Wohnstiftungen, die meisten von ihnen in den Jahrzehnten um die Jahrhundertwende.

An dieser Zunahme war maßgeblich die Vaterstädtische Stiftung beteiligt, die noch heute mit 10 Wohnstiften und 422 Wohnungen einen kontinuierlichen Beitrag für das Sozialwesen der Stadt leistet. Dabei waren die Umstände ihrer Gründung von historischer Einmaligkeit, wofür das duale Jubiläum - 150 Jahre Stiftung, 150 Jahre bürgerliche Gleichstellung der Hamburger Juden - einen ersten Hinweis gibt. Beide Ereignisse waren ursächlich miteinander verbunden.

Die europaweiten Bürgerunruhen, die sich in der Märzrevolution 1848 zugespitzt hatten und ihren Nachhall 1849 fanden, hatten zumindest für die Hamburger Juden eine bleibende Verbesserung gebracht, indem sie endlich die bürgerliche Gleichstellung erhielten. Diese wurde auch in der anschließenden Zeit, als restaurative Kräfte in den Instanzen wieder die Oberhand gewannen, nicht zurückgenommen.

Bis zu jenem Zeitpunkt war die Stellung der Hamburger Juden durch das restriktive Judenreglement von 1710 bestimmt, das starke Einschränkungen in allen Lebenslagen beruflicher, politischer und gesellschaftlicher Natur bedeutete. Trotz verschiedener Initiativen von jüdischer Seite und kurzfristiger Besserungen durch äußere politische Ereignisse war ihre Lage im Vormärz nahezu unverändert wie seit über hundert Jahren. Dabei gab es nicht nur auf jüdischer Seite prominente, einflußreiche Verfechter der Gleichstellung wie Gabriel Riesser, sondern unter den Nachwirkungen der Aufklärung fanden jüdische Reformanhänger auch zunehmend Unterstützung in Kreisen des liberalen, christlichen Bürgertums, das die Gleichstellung als längst überfällige Notwendigkeit vertrat

Als dann am 23. Februar 1849 mit der Provisorischen Verordnung trotz einiger Makel dieses Ziel erreicht wurde, war das der Anlaß für engagierte, liberale Juden, sich umgehend mit der Verwirklichung eines Vorhabens zu befassen, das sie wenige Monate später bereits in einer Satzung ausdrückten:

Stiftungs-Artikel des am 10. Juni 1849 constituierten Schillings-Vereins für Freiwohnungen

Art. 1
Als Denkmal der, gemäß § 16 der durch die deutsche Nationalversammlung proclamierten Grundrechte des deutschen Volks, vermöge Rath- und Bürgerbeschlusses erfolgten Gleichberechtigung der Juden in Hamburg soll eine Stiftung für Freiwohnungen errichtet, ausgedehnt und erhalten werden.

Dieser Grundgedanke wurde in den weiteren Paragraphen detailliert erläutert und in seiner geplanten Umsetzung vorgestellt.

Hervorzuheben ist dabei besonders der paritätische Grundgedanke, Freiwohnungen für jüdische und christliche Familien zu schaffen, ein zu jener Zeit ebenso einmaliges Vorhaben, wie der eines gleichfalls paritätisch besetzten Vorstandes, der turnusmäßig neu gewählt werden sollte.

Auch aus den weiteren 136 Artikeln spricht die demokratische Überzeugung der Gründer, z. B. in dem den Bewohnern Mitspracherechte eingeräumt wurden oder durch Verlosung der Wohnungen jede Bevorzugung ausgeschlossen wurde. Diese Grundzüge waren damals in Stiftungen unüblich.

Rückhalt fanden die jüdischen Initiatoren auch im christlichen Bürgertum, vor allem in der Kaufmannschaft, zu der vielfältige geschäftliche Beziehungen bestanden. Da viele der Günder in die Konstituante gewählt worden waren, und dort im liberal-demokratischen Liberalen Wahlverein für eine moderne Hamburger Verfassung gearbeitet hatten, gab es auch auf dieser Ebene viele Kontakte.

Es sollte sich jedoch bald zeigen, dass die restaurativen Kräfte in den Instanzen wieder Überhand gegenüber den progressiv orientierten Bürgern gewannen. Vor allem beider Allgemeinen Armenschaft, aber auch im Rat stieß der Vorstand mit seiner Projektvorstellung auf entschiedenen Widerstand. Direkt verboten werden konnte der Verein nicht, jedoch setzte ein monatelanges, zähes Ringen auf Verwaltungsebene ein, dass die Erbauung immer wieder verzögerte.

Schillings-Verein für Freiwohnungen
ehem. Stiftsgebäude im Eichholz,
Ecke Johannesbollwerk

Die Initiatoren hielten trotz aller Hindernisse an ihrem Vorhaben fest und warben parallel um Mitgliedschaft und Spenden auch im christlichen Bürgertum. Als eine ausreichende Geldsumme zusammengekommen war stand dem Aufbau nichts mehr im Wege. Aufgrund der fortwährenden Querelen mit den Instanzen wurde der Schillingsverein für Freiwohnungen  aufgelöst und die Stiftung zum Andenken an die bürgerliche Gleichstellung der Hamburger Israeliten zum Nachfolger bestimmt, wodurch behördlicherseits aufgestellte Hürden umgangen wurden.

Es wurde eine neue, wesentlich straffere Satzung beschlossen und der 23-köpfige Vorstand durch einen aus 7 Personen bestehenden abgelöst. Bis 1860 war dessen Vorsitzender der Kaufmann Julius Horwitz, ein engagierter Vertreter der allgemeinen wie der Reformbewegung im Judentum. Dem turnusgemäßig gewählten Vorstand gehörten Juden und Christen an, häufig im Wirtschafts- und im politischen Leben bekannte Persönlichkeiten.

Nachdem ein passendes Grundstück im Eichholz, Ecke Johannesbollwerk gekauft worden war, konnte im April 1851 die Grundsteinlegung feierlich begangen und im Oktober des gleichen Jahres das Stift bezogen werden.

Das schlichte, viergeschossige Backsteingebäude, das sich heute nicht mehr im Besitz der Stiftung befindet, ist eines der ältesten Gebäude in der Innenstadt und man kann noch heute den in Eisen ausgeführten Stiftungsnamen über dem Eingang erkennen.

Mit ihrer Unterschrift unter das Reglement erkannten die Bewohner die Hausordnung an, in der sich neben der Formulierung der allgemeinen Verhaltensweisen wie Hilfsbedürftigkeit, Reinlichkeit, Ordentlichkeit, Friedlichkeit auch ein wesentlicher Grundgedanke widerspiegelte:

Art. 16
Zur Festhaltung des, den Freiwohnungen ursprünglich zu Grunde gelegten Gedankens, dass diese Freiwohnung kein Almosen sein sollen, soll jede Familie der eine Freiwohnung zugewiesen worden, am Freitage einer jeden Woche dem Vice einen Schilling, zum Besten der Casse des Stifts, bezahlen.

Nunmehr war für die folgenden 25 Jahre eine Basis geschaffen und es herrschte eine rege Nachfrage nach den Wohnungen. Die Bewerber waren Hafenarbeiter u. ä., verfügten also über ein geregeltes, wenn auch geringes Einkommen.

1860 wurde mit Dr. Hirsch Marcus Cohen einer der eifrigsten Vorkämpfer der Stiftung zum Vorsitzenden gewählt, ein bekannter Arzt, der sich auf politischer Bühne in den Revolutionsjahren als entschiedener Demokrat gezeigt hatte.

Autorin: Dr. Angela Schwarz



< Geschichte  |  Vaterstädtische Stiftung vom Jahre 1876 >